Klasse B

  • Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg
  • ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
  • beinhaltet die Führerscheine AM und L.
  • Ab 18 Jahre und bei begleitenden Fahren ab 17 Jahre.

Ausbildungsfahrzeug: Audi Q5

Klasse BE

BUS mit Anhänger

  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750kg und nicht mehr als 3.500kg

Ausbildungsfahrzeuge: Audi Q5 und Anhänger 2 Tonnen ZGG

Klasse AM

  • Ab 15 Jahre
  • Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h AM Fahrzeuge der ehem. DDR (vor dem 28.02. 1992 in Betrieb genommen) bis 60km/h
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kW im Falle von Elektromotoren.
  • auch mit Beiwagen

Ausbildungsfahrzeug:  Automatikroller

Gilt auch für Dreirädrige Leichtkraftfahrzeuge:

  • Maximalgeschwindigkeit von 45km/h
  • maximal 50ccm / 4kW

Gilt auch für Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

  • Maximalgeschwindigkeit von 45km/h
  • maximal 50ccm / 4kW
  • maximales Leergewicht von 350kg

Klasse A1

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  • Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125ccm
  • Motorleistung von nicht mehr als 11kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1kW/kg
  • auch mit Beiwagen

Ausbildungsfahrzeug: MZ SM125

  • ab 16 Jahre
  • bei Vorbesitz der Klasse A1 nur Aufstiegsprüfung zur Klasse A2 (keine erneute Theorieprüfung, nur praktische Fahrstunden und Praxisprüfung)

Gilt auch für Dreirädrige Kraftfahrzeuge:

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum von mehr als 50ccm bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höhstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
  • einer Leistung von bis zu 15kW

 

Klasse A2

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  • Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht maximal 0,2kW/kg

Ausbildungsfahrzeug: Honda Cb500 48 Ps

Klasse A

  • Krafträder mit mehr als 50ccm und mehr als 45km/h
  • sowie Dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 50ccm, 45km/h und mehr als 15kW (Trikes)

Ausbildunsfahrzeug: Honda Hornet 600